13.03.2003
Doppelte Todesstrafe
Europäisches Urteil zu Abdullah Öcalan
Von Gerd Schumann
Das Urteil ist gefällt. Es lautet: Das Verfahren gegen Abdullah Öcalan war »nicht fair«, das Tribunal »nicht unabhängig und nicht unparteiisch«. Um festzustellen, was alle Welt seit spätestens dem 29. Juni 1999 weiß, als der ehemalige PKK-Vorsitzende in einer Prozeß-Farce zum Tode verurteilt wurde, brauchte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof an die drei Jahre. Mußten die sechs hohen Herren so lange mit ihrem türkischen Kollegen ringen, bis der dann doch gege...
Artikel-Länge: 2940 Zeichen


