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17.05.2019
Jobcenter

Überwachtes Zuhausesitzen

Ortsanwesenheit von Hartz-IV-Beziehern: Ministerium verweigert einheitliche Regeln. Sozialverein beklagt Willkür

Von Susan Bonath
Eine Residenzpflicht gilt nicht nur für Asylbewerber im Anerkennungsverfahren. Auch wer Hartz IV bezieht, darf den wohnortnahen Bereich ohne Antrag beim Jobcenter nicht verlassen. Doch wie weit reicht dieser Bereich? Wann darf das Amt das Gesuch ablehnen oder am Ende die Leistungen sperren? Sozialverbände beklagen seit langem eine unklare Regelung im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Dies führe dazu, dass alle Behörden diese Ortsanwesenheitspflicht verschieden ausl...

Artikel-Länge: 4295 Zeichen

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