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14.02.1998

Schnüffeln in Briefen demnächst erlaubt

Große Koalition will en passant weiteres Grundrecht einschränken

Von Tilo Gräser
Die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte bleiben erwartungsgemäß im Visier der Law-and-order-Fraktionen. Nach dem amputierten Grundrecht auf Asyl (Artikel 16) und dem Angriff auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) ist nun das Post- und Briefgeheimnis (Artikel 10) dran. Nach der öffentlichen Aufmerksamkeit bei den ersten beiden wird diesmal wie nebenbei ein weiteres Grundrecht eingeschränkt.Den Bundestagsabgeordneten liegt bei der nächsten ...

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