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03.05.2019
Serie

Jetzt wird aber remilitarisiert

70 Jahre Grundgesetz (Teil 3): Wer ist hier Verfassungsfeind?

Von Otto Köhler
Da aber könnte ein Dr. Horn im Pullacher Untergrund dröhnend gelacht haben, das war doch nicht möglich. »Schließlich glaubte der Ausschuss« – protokollierte ein Gremium des Verfassungskonvents auf der Herreninsel im Chiemsee –, »dass das Grundgesetz einer Bestimmung bedürfe, wonach Handlungen unter Strafe zu stellen sind, die in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, vor allem aber Handlungen, die in der Absicht vorgenomme...

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