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02.05.2019
Handelspakt

Gleiches Recht für Investoren

Für den Europäischen Gerichtshof ist CETA mit EU-Recht vereinbar. Gastkommentar

Von Andreas Fisahn
Weil die Wallonie der vorläufigen Anwendung von CETA, dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, nicht zustimmen wollte, hätte die EU CETA beinahe nicht vorläufig anwenden können. Deshalb wurden der Region für ihr Einverständnis einige Zugeständnisse gemacht. So ließ Belgien, von dem die Wallonie ein autonomer Teil ist, CETA vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen. Am Dienstag nun hat der EuGH das Ergebnis seiner Überprüfung – in einem Gutachten – bekannt gem...

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