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BGH prüft Klagebefugnis Deutscher Umwelthilfe

Foto: Silas Stein/dpa
Ein beklagter Autohändler findet die Klagebefugnis der Umwelthilfe gar nicht lustig

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am morgigen Donnerstag über den Status der Deutschen Umwelthilfe als klagebefugter Verband. Die Karlsruher Richter prüfen den Vorwurf eines von der Organisation beklagten Autohändlers, der ihr Rechtsmissbrauch unterstellt hatte. Die Umwelthilfe hatte das Autohaus wegen der Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den Kohlendioxidemissionen in einer Internetwerbung für einen Neuwagen verklagt. (Az: I ZR 149/18) Der Händler hielt die Klage für unbegründet und missbräuchlich. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Stuttgart gaben der Umwelthilfe recht. Vor dem BGH geht es nun nur noch um den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs. Ob bereits am Donnerstag ein Urteil fällt, ist unklar. (AFP/jW)

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Erschienen am 24.04.2019, Inland

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