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21.02.2003

Freiheitsentzug rechtswidrig

München: Urteil zur Sicherheitskonferenz 2002. Verdacht unzureichend

Von Nick Brauns
Die Gewahrsamnahme eines Studenten während der Münchner Sicherheitskonferenz 2002 war rechtswidrig. Mit diesem Urteil hat das Münchner Landgericht am Donnerstag erstmals einem der rund 800 aufgrund eines völligen Demonstrationsverbots im gesamten Münchner Stadtgebiet Inhaftierten recht gegeben. Der in Unterbindungsgewahrsam genommene Münchner war weit entfernt vom Tagungsort der Konferenz von der Polizei kontrolliert und bis zum folgenden Tag inhaftiert worden. Die ...

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