21.02.2003
Geldstrafen für Castorgegner
Landgericht Lüneburg hält »Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe« für erwiesen
Von Reimar Paul
Wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe hat das Landgericht Lüneburg vier Männer zu Geldstrafen zwischen 350 und 1155 Euro verurteilt. Die Atomgegner hatten im März 2001 einen Castortransport nach Gorleben blockiert. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen zwischen sechs und neun Monaten gefordert, die Verteidiger plädierten auf Freispruch. In der ersten Instanz hatte das Lüneburger Amtsgericht Geldstrafen von jeweils 525 Euro verhängt.
In der Na...
Artikel-Länge: 3012 Zeichen


