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29.03.2019 / Inland / Seite 4

BGH sieht Aufklärungspflicht

Nach Klage: Bundesgerichtshof mahnt Herausgabe von Geheimdienstakten zu Berliner Terroranschlag an

Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz hat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, »auch diejenigen Akten der Geheimdienste beizuziehen, die diese bereits dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Verfügung gestellt hatten«. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Der BGH gab damit den Oppositionsfraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FD...

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