4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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20.02.2003 / Ansichten / Seite 2

Bereitschaftsdienst ist keine Arbeitszeit: Warten auf Umsetzung der EU-Richtlinie?

jW sprach mit Beate Eggert. Sie ist als Mitglied des Bundesvorstands der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zuständig für Gesundheitspolitik

Rainer Balcerowiak

F: Wie bewertet ver.di das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die deutschen Arbeitszeitregelungen einerseits für rechtswirksam erklärt, andererseits aber auch die Güligkeit der EU-Richtlinie betätigt hat, wonach der Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern als geregelte Arbeitszeit zu werten ist?

Daß die EU-Richtlinie bestätigt wurde, ist sehr erfreulich. Daß das Gericht nicht weitergehen konnte, weil das deutsche Arbeitszeitgesetz vorläufig noch im Weg ...

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