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20.02.2003

Brotloser Bereitschaftsdienst

Marburger Bund und Deutsche Krankenhausgesellschaft fordern neues Arbeitszeitrecht für Ärzte

Von Rainer Balcerowiak
Obwohl das Bundesarbeitsgericht am Dienstag abend die deutschen Arbeitszeitregelungen in Krankenhäusern für rechtswirksam erklärt hat, sorgt das Urteil bei allen Akteuren im Gesundheitswesen für helle Aufregung. Zwar blieben die Bestimmungen über die Nichtanrechnung der Bereitschaftszeit auf die Arbeitszeit somit vorläufig in Kraft, dennoch mache der Tenor des Urteils klar, daß das nur noch für eine Übergangszeit gelten wird, so der Präsident der Deutschen Kranke...

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