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Hilfe an italienische Bank war Rechtens

Luxemburg. Staatliche Hilfsgelder für die italienische Kleinbank Banca Tercas waren nach einem Urteil des EU-Gerichts Rechtens. Die EU-Kommission habe nicht nachgewiesen, dass es sich bei ihnen um illegale Beihilfen handelte, befanden die Luxemburger Richter am Dienstag. Die Banca Popolare di Bari hatte 2013 Interesse an der kleinen Banca Tercas angemeldet. Der italienische Einlagensicherungsfonds gewährte vor der Übernahme Unterstützung in Höhe von etwa 300 Millionen Euro. Die EU-Kommission befand 2015, dass diese nach EU-Recht als wettbewerbsverzerrende Staatsbeihilfe zu werten sei. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.03.2019, Seite 9, Kapital & Arbeit

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