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20.03.2019
Verstöße gegen Völkerrecht

»US-Basis schließen«

Münster: Jemenitische Kläger erzielen Teilerfolg. Bundesregierung muss sich »vergewissern«, ob von Ramstein aus Drohnenangriffe gesteuert werden

Von Gerrit Hoekman
Die Bundesrepublik muss sich vergewissern, ob die USA bei Drohnenangriffen die Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz benutzen und dabei das Völkerrecht beachten. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster vom Dienstag hervor. Es gäbe »offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte« dafür, dass die USA eine in Ramstein installierte Satellitenrelaisstation für Drohneneinsätze im Jemen verwenden, die »zumindest teilweise gegen Völkerrecht ...

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