11.02.2003
Schadenersatz an Gemeinde
Karlsruher Urteil gegen einen Landkreis wegen Amtspflichtverletzung könnte Präzedenzfall werden
Von Werner Rügemer
Günther Jautze, Bürgermeister der sächsischen Gemeinde Oderwitz, erinnert sich lebhaft an den 12. Dezember 2002. Erwartungsvoll hatte er mit seinem Rechtsanwalt im Saal des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe gesessen. Unruhig sei er gewesen, aber nicht unsicher, sagt er: »Wir müssen eigentlich recht bekommen, habe ich gedacht«. Nach zwei Jahren aufreibender gerichtlicher Auseinandersetzungen hat der BGH die Sicht der Gemeinde bestätigt, die gegen die übergeordne...
Artikel-Länge: 4708 Zeichen


