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30.01.2019
Abtreibungen

Entwurf für neuen Paragraphen 219 a

Ärzte sollen nicht über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren dürfen

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat nach knapp einjähriger Beratung zur Neufassung des Paragraphen 219 a StGB einen Referentenentwurf zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vorgelegt. Jenes Verbot wird demnach zwar beibehalten, soll aber grundsätzlich nicht mehr für Ärzte und Krankenhäuser gelten. Der Entwurf soll am 6. Februar im Kabinett beraten werden, danach muss der Bundestag entscheiden. Dem Paragraphen hinzugefügt werden soll der Aus...

Artikel-Länge: 2868 Zeichen

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