28.01.2019
Fessel für öffentliche Ausgaben
Unter der neoliberalen Knute
Linkspartei mit an Bord? In Brandenburg und Berlin wird an der Verankerung einer »Schuldenbremse« in den Landesverfassungen gebastelt
Von Emil Zoller
Die bereits für den Bund geltende »Schuldenbremse« nach Artikel 109 des Grundgesetzes tritt 2020 auch für die Länder in Kraft. Während aber dem Bund noch eine Nettokreditaufnahme von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zugestanden wird, werden die Länder ihre Haushalte gänzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen müssen. Für sie besteht lediglich die Möglichkeit, »eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der ...
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