31.01.2003
CDU will weiter schikanieren
Stuttgarter Gericht erklärte schriftliche Sprachtests für Einbürgerungswillige als rechtswidrig
Von Martin Höxtermann
Mündliche Deutschkenntnisse reichen für eine Einbürgerung völlig aus, wenn sich der Antragsteller im täglichen Leben und im Umgang mit den Behörden sprachlich zurechtfindet; ein zusätzlicher schriftliche Sprachtest verstößt gegen das Ausländergesetz. Zu diesem Urteil kam jüngst das Stuttgarter Verwaltungsgericht, das über die Klage des 38jährigen Mohammad S. gegen die Stuttgarter Einbürgerungsbehörde zu entscheiden hatte. Der Afghane, der seit 16 Jahren in Deutschla...
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