30.01.2003
»Vergehen am unteren Rande einer Straftat«
Hamburger Anwalt wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu hoher Geldstrafe verurteilt
Von Birgit Gärtner
Der Hamburger Strafverteidiger Heinz-Jürgen Schneider wurde wegen Verstoß gegen das Vereinsgesetz angeklagt, weil er im Juli 2001 eine kurdische Delegation in die Hamburger Justizbehörde begleitete (jW berichtete am 20. Januar). Dort wurden Listen der sogenannten Selbstanzeigen-Kampagne abgegeben, in denen mehr als 2000 Personen sich selbst bezichtigten, Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei zu sein und die Aufhebung des PKK-Verbotes forderten. Die PKK s...
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