25.01.2003
Umverteilung rechtmäßig
Bundessozialgericht wies Klagen gegen Risikostrukturausgleich zwischen Krankenkassen ab
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Solidar-Umverteilung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen für die Vergangenheit voll gebilligt. Das Gericht wies am Freitag elf Klagen gegen den sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA) ab.
Mit dem 1994 eingeführten RSA sollten die Wettbewerbsbedingungen und Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen angeglichen werden. Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes in Bonn wurden 2001 insgesamt 14,3 Milliarden Eu...
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