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07.02.1998

Das Grundgesetz als Steinbruch

Bundesratsmehrheit stimmte großem Lauschangriff zu. Kommentar

Von Tilo Gräser
Der Auftrag der Herrschenden ist erfüllt: Die Polizei darf nun ungehindert horchen und gucken. Wieder wurde das Grundgesetz als Steinbruch behandelt. Die in ihm enthaltenen Grundrechte werden abgebaut. Es geht um das Recht der Herrschenden auf Sicherheit ihrer Macht. Die hat bekanntlich im bürgerlichen Staat nur eine Aufgabe: die Kapitalverwertung zu sichern. Dieses »Grundrecht« der wirklich Herrschenden soll geschützt werden. Dazu müssen die Machtorgane des...

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