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20.01.2003

Ungeeignet und unerheblich

RZ-Verfahren: Berliner Kammergericht schmettert Anträge der Verteidigung reihenweise ab

Von Beat Makila
Ohne die beantragte Ortsbesichtigung in Frankreich und die Vernehmung eines Zeugen aus den USA bescheinigte am 112. Verhandlungstag des sogenannten RZ-Prozesses der 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin den Aussagen des Angeklagten Rudolf Sch. und der Zeugin Barbara W. zu Schießübungen in einem Bunker in der Bretagne Wahrheitsgehalt. Beide hatten angegeben, in dem Bunker im Vorfeld des Knieschußattentats auf den damaligen Chef der Berliner Ausländerbehörde, Harald...

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