30.11.2018
Grundgesetzänderung
Bundestag lockert Kooperationsverbot
Bund soll künftig verstärkt in Bildung investieren dürfen. Zustimmung der Länder ungewiss
Von Ralf Wurzbacher
Der Deutsche Bundestag hat den Weg für eine weitere Lockerung des sogenannten Kooperationsverbots im Bildungsbereich frei gemacht. Mit der am Donnerstag mit Zweidrittelmehrheit beschlossenen Änderung des Grundgesetzartikels 104c soll es dem Bund künftig möglich sein, »zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen« zu gewähren. Bislang haben lediglich »finanzschwache Kommunen« A...
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