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17.11.2018
Repressionen gegen PKK

»Europarat könnte neue Begründungen anführen«

EU-Gericht hat Definition der PKK als Terrororganisation teilweise aufgehoben. Gespräch mit Axel Oswald

Interview: Gitta Düperthal
Ein Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg von Donnerstag besagt, dass die kurdische Arbeiterpartei PKK zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt wurde. Wird sie nun von der Liste gestrichen? Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Nach dem, was bislang bekannt ist, hat das Gericht die Terrordefinition der PKK nur wegen Verfahrensfehlern für nichtig erklärt. Zunächst mag es zwar gut klingen, dass die Gründe, die der Listung zugrunde lie...

Artikel-Länge: 4025 Zeichen

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