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20.10.2018
Vertretung für das Bordpersonal

SPD für Betriebsräte

Heil: Betriebsverfassungsgesetz soll auch für fliegendes Personal gelten. Hessischer SPD-Spitzenkandidat: Bin Gegner des »Radikalkapitalismus«

Von Nico Popp
Bislang dürfen Piloten und Flugbegleiter deutscher Luftfahrtunternehmen nur dann einen Betriebsrat gründen, wenn ein Tarifvertrag vorliegt, der das ausdrücklich vorsieht. Das schreibt der Paragraph 117 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) vor. Absatz 1 legt fest, dass das BetrVG grundsätzlich nur auf die »Landbetriebe« von Luftfahrtunternehmen anzuwenden ist. Für Beschäftigte im Flugbetrieb »kann«, so der Absatz 2, »durch Tarifvertrag eine Vertretung errichtet w...

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