Zum Inhalt der Seite
13.10.2018
Paragraph 219a

Mittelalterliches Recht bestätigt

Landgericht Gießen verurteilt Medizinerin, die über Abtreibungen aufgeklärt hatte

Von Markus Bernhardt
Mehr als 200 Menschen haben am Freitag an einer Solidaritätskundgebung für die Ärztin Kristina Hänel vor dem Landgericht Gießen teilgenommen. Die Medizinerin war im November vergangenen Jahres vom Amtsgericht der hessischen Stadt wegen »illegaler Werbung für Abtreibungen« nach Paragraph 219a Strafgesetzbuch zur Zahlung einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informiert hatte....

Artikel-Länge: 2725 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90