03.01.2003
Spätaussiedler müssen Deutsch sprechen
Mannheimer Gerichtsurteil zu Sprachkenntnissen. 2002 weniger Zuzug von Rußlanddeutschen
Die sogenannten Spätaussiedler müssen zum Zeitpunkt ihrer Einreise ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen können, sonst haben sie keinen Anspruch auf den mit finanziellen Vorteilen verbundenen Status. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem am Donnerstag in Mannheim veröffentlichten Urteil. Das Gericht präzisierte damit die Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse von Spätaussiedlern. Laut Urteil müssen Spätaussiedler fähig sein...
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