17.12.2002
Sozialhilfe für Wohnungslose gestrichen
Hilfe zum Lebensunterhalt »auf die Straße« wird von vielen Berliner Ämtern nicht mehr gezahlt
Von Susanne Gerull
Wie der Arbeitskreis Wohnungsnot in Erfahrung gebracht hat, zahlt ein Großteil der Berliner Sozialämter keine »Sozialhilfe auf die Straße« mehr. Dies bedeutet, daß nur Wohnungslose mit einer polizeilichen Anmeldung in einer Unterkunft ihren Rechtsanspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt geltend machen können. Nach Auffassung des Arbeitskreises ist diese Praxis rechtswidrig. Denn nach dem Berliner Ordnungsgesetz müssen die Bezirksämter eine Unterkunft bereitstellen, we...
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