13.12.2002
Wenig Interesse
Trotz schlechter Wahlbeteiligung bestätigen Arbeitsgerichtswahlen in Frankreich Vormachtstellung der CGT
Von Christian Giacomuzzi
Ohne große Überraschungen bestätigten die französischen Arbeitsgerichtswahlen am Mittwoch den kommunistischen Gewerkschaftsbund CGT als mächtigste Organisation der Beschäftigten im Lande. Die seit 1806 bestehenden Arbeitsgerichte (»Prud’hommes«) stellen eine französische Besonderheit dar. Sie sind paritätisch mit Vertretern der Unternehmen und der Beschäftigten besetzt, die sich mit Arbeitskonflikten jeder Art befassen.
Alle fünf Jahre werden die Laienrichter ne...
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