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03.08.2018
Marktmacht

Rücksichtsvoll reguliert

In Berlin müssen sich Vermieter von Ferienwohnungen amtlich registrieren lassen. Stadt setzt auf Kooperationsbereitschaft der Plattform Airbnb

Von Marc Bebenroth
Seit Mittwoch dürfen Ferienwohnungen nur noch mit einer amtlichen Registriernummer auf Internetplattformen wie Airbnb vermietet werden. Die dreimonatige Übergangsfrist der bereits seit dem 1. Mai geltenden neuen Regeln ist abgelaufen. Allerdings hat eine Befragung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bei den Bezirken Ende Juli ergeben, dass bis dahin für Berlin gerade einmal rund 300 Anträge auf eine dreizehnstellige Registriernummer eingegangen sind. Dies teil...

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