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Limitierter Zugang zu Passdaten gefordert

Berlin. Datenschützer haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das automatisierte Abrufen gespeicherter Passbilder durch Sicherheitsbehörden und Geheimdienste Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) hat in einer Mitteilung vom Mittwoch den Schritt damit begründet, dass biometrische Lichtbilder unter anderem der Gesichtserkennung durch vernetzte Kamerasysteme oder dem Abgleich mit anderen Datenbanken dienen können. Aus Sicht der GFF sei es nicht hinnehmbar, dass Passbilder von diversen Stellen zu nicht näher bestimmten Zwecken abgerufen und verarbeitet oder gar an ausländische Dienste weitergegeben werden dürfen. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.07.2018, Seite 4, Inland

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