07.12.2002
Zäsur
Struck verändert den Auftrag der Bundeswehr
Von Arnold Schölzel
In Artikel 87 des Grundgesetzes heißt es: »Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf«. Wer bisher der Auffassung war, daß Verteidigung auch an dieser Stelle »die völkerrechtlich zulässige Abwehr eines Angriffs« (Meyers Lexikon) bedeutet, wurde am Donnerstag vom Bundesverteidigungsminister eines Besseren belehrt. Unter Verteidigung werde heute etwas anderes verstanden als zur Zeit der Abfassung des Grundgesetzes. Beispiel sei der Afghanistan-Einsatz der Bunde...
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