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09.07.2018
Frankreich

In Grenzen brüderlich

Frankreichs Verfassungsrat erklärt Flüchtlingshilfe für rechtmäßig. Kriminalisierung von Rettern geht trotzdem weiter

Von Hansgeorg Hermann, Paris
Frankreichs Verfassungsrat, der »Conseil constitutionnel«, hat am Freitag entschieden, dass Hilfe für eine »Person in irregulärer Situation« nicht als Delikt angesehen werden darf, wenn die Hilfe »aus humanitären Gründen und ohne Eigeninteresse« gewährt wurde. Der Text soll am 25. Juli von der Nationalversammlung gebilligt werden. Der Rat setzt sich gegenwärtig aus neun Politikern unterschiedlicher Lager und aus vier ehemaligen Staatschefs zusammen. Während frühere ...

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