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03.12.2002

Müllvermeidung

Ab 1. Januar 2003 gilt das obligatorische Pfand für die meisten Einweggetränkeverpackungen

Von Rainer Balcerowiak
So langsam müssen sich auch Getränkegroßabfüller und Discounterketten damit abfinden: Ab dem 1. Januar 2003 dürfen Bier, Fruchtsäfte und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke in Dosen sowie Einwegflaschen nur noch bepfandet verkauft werden. Bis zuletzt hatte die Einweglobby gehofft, mit einer Mischung aus politischem Druck und juristischen Winkelzügen die Einführung des Dosenpfandes zu verhindern. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 27. November m...

Artikel-Länge: 4895 Zeichen

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