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22.06.2018
Plädoyer beendet

Prahlerei als Tatmerkmal

NSU-Prozess: Zschäpe-Anwältin meint, wer sich nicht bekenne, sei nach EU-Definition kein Terrorist. »Combat 18«-Muster vielfach ignoriert

Von Claudia Wangerin
Rechtsanwältin Anja Sturm hat am Donnerstag im Münchner NSU-Prozess in Zweifel gezogen, ob politisch motivierte Morde und Sprengstoffanschläge überhaupt Terrorismus seien, wenn damit nicht zeitnah in Bekennerschreiben oder entsprechenden Videos geprahlt wird. Eine Verurteilung ihrer Mandantin Beate Zschäpe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung würde europäischem Recht widersprechen, behauptete Sturm. Dies begründete sie laut Nachrichtenagentur...

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