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20.06.2018
G 20 in Hamburg

Gefangenenmarterstelle

Nächste Ohrfeige für die Polizei: Hamburger Landgericht erklärt Ingewahrsamnahmen während des G-20-Gipfels für rechtswidrig

Von Kristian Stemmler, Hamburg
Laut deutscher Tierschutz-Hundeverordnung müssen Hunde, die in einem Zwinger gehalten werden, mindestens sechs Quadratmeter Bodenfläche zur Verfügung haben – in den Sammelzellen der Gefangenensammelstelle (Gesa) beim G-20-Gipfel vor knapp einem Jahr hatte jeder Gefangene 1,8 Quadratmeter. Am Montag beurteilte die Zivilkammer 1 des Landgerichts Hamburg die Ingewahrsamnahmen von Gipfelgegnern in der Gesa als rechtswidrig. Das bestätigte Gerichtssprecher Kai Wantzen am...

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