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01.06.2018 / Inland / Seite 2

Massenüberwachung zulässig

Richter erklären BND-Zugriff auf Internetknoten für Rechtens

Marc Bebenroth

Noch am späten Mittwoch abend entschieden die Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) weiterhin massenhaft Daten im weltweit größten Internetknotenpunkt, dem De-Cix in Frankfurt am Main, abgreifen darf. Damit wurde die Klage der Betreiberfirma abgewiesen. De-Cix wollte eine gerichtliche Überprüfung der jahrelangen anlasslosen Überwachung durch den BND erwirken (siehe jW vom Donnerstag). Weitere Rechtsmittel g...

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