4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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25.11.2002 / Ansichten / Seite 2

Urteil zur Strafbarkeit einer Naziparole: Ohrfeige für die sächsische Justiz?

jW sprach mit Karl Nolle, Fraktionsmitglied der SPD im sächsischen Landtag

Jana Frielinghaus

F: Sie haben am Donnerstag eine kleine Anfrage zur Strafbarkeit der Parole »Ruhm und Ehre der Waffen-SS« an die Sächsische Landesregierung gestellt. Der sächsische Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm hat die Parole nach einer NPD-Demonstration in Leipzig im November vergangenen Jahres für nicht strafbar erklärt. Was war der Anlaß Ihrer Anfrage?

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 15. November. Dieses Gericht hat befunden, daß die Parole vor ...

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