29.01.1998
Abschiebung trotz Behinderung
Bosnierin kann wegen »humaner Rückführung« Schule nicht beenden
Von Karolin Weinzierl
Die in München lebende 15jährige Sejla soll zusammen mit ihrer Mutter und ihrer Schwester in ihre Heimat abgeschoben werden, obwohl die bosnische Schülerin an Glasknochen leidet. Wahrscheinlich wird sie noch nicht einmal ihren Schulabschluß im Sommer dieses Jahres erreichen können. »Die Behörden haben ihr auch nicht garantiert, daß sie bis zu den Ferien bleiben kann«, erklärte ein Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrates (BFR). Schüler, deren Eltern gerade ...
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