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16.04.2018
Deak

Die Steuererklärung der Toten

Von Dusan Deak
Es häufen sich Fälle, in denen Verstorbene ihre Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben, bevor sie sterben. Suizide aus Verzweiflung über die Kompliziertheit des deutschen Steuerrechts wurden dabei nicht berücksichtigt. Das berichtet die Zeitschrift Finanztest in ihrem Sonderheft »Spezial Hinterbliebene«. Auch für Verstorbene gilt die übliche Abgabefrist. Spätestens bis fünf Monate nach Ende des Todesjahres, bis zum 31. Mai des Folgejahres, sollte die Steuererklä...

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