12.04.2018
Prioritäten gesetzt
Für die Meinungsfreiheit
Wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs: TV-Sender darf auch illegal aufgenommene Bilder aus der Massentierhaltung zeigen
Von Dieter Schubert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gegen den gefühlten Trend entschieden und die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik gestärkt. Demnach dürfen Fernsehsender auch illegal aufgenommene Bilder aus der Massentierhaltung zeigen. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie die Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen gegenüber den »unternehmensbezogenen Interessen« der Landwirte, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. Er gab damit dem Mitteldeutschen Rundfunk (M...
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