29.01.1998
Meinungsfreiheit? Nicht für Studis
AStA-Vertreter sollen nicht über ihren Campus hinaus denken
Von Torge Löding
Katerstimmung in der Studierendenvertretung AStA der Freien Universität (FU) Berlin: Das Verwaltungsgericht verhängte eine einstweilige Anordnung. Darin untersagte das Kammergericht »allgemeinpolitische, nicht hochschulbezogene Äußerungen« und droht bei Zuwiderhandlung mit Ordnungsgeldern von bis zu 500 000 Mark. Hintergrund ist die Klage einer Gruppe von FU- Studenten, die sich in ihren Grundrechten eingeschränkt sehen. Ihre Meinung: Der AStA sei eine Zwang...
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