28.01.1998
Prostitution, Promotion und Provokation
Von der Konkubine zur Sexarbeiterin
Von Monika Diehl
Der Wissenschaftsbetrieb hat die Hurenverfolgung entdeckt, und
auch die Journalisten schreiben wieder gerne über den
käuflichen Sex.
Bis heute ist das deutsche Strafrecht dem Gewerbe der Nutten
nicht freundlich gesonnen: »Wer einem durch Rechtsverordnung
erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten
überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen,
beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhu...
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