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28.01.1998

Prostitution, Promotion und Provokation

Von der Konkubine zur Sexarbeiterin

Von Monika Diehl
Der Wissenschaftsbetrieb hat die Hurenverfolgung entdeckt, und auch die Journalisten schreiben wieder gerne über den käuflichen Sex. Bis heute ist das deutsche Strafrecht dem Gewerbe der Nutten nicht freundlich gesonnen: »Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhu...

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