27.03.2018
Datenschutz
»Unvoreingenommenes Urteil nicht mehr möglich«
Ein Patient klagt gegen Speicherung von Daten zu Krankheiten auf »Gesundheitskarte«. Gespräch mit Bernhard Scheffold
Interview: Gitta Düperthal
Der Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte, EGK, geht weiter. Eine Person hat nun Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt, um sich gegen die Kennzeichnung »chronisch Kranker« auf der Karte zu verwehren: Damit wäre das Arztgeheimnis quasi nicht mehr existent, argumentiert er. Warum? Unter dem sogenannten DPM-Kennzeichen – DPM steht für »Disease Management Programm« – werden Krankheiten wie etwa Brustkrebs, Raucherhusten, Asthma, Diabetes oder Herzerkrank...
Artikel-Länge: 4256 Zeichen


