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01.11.2002

V-Männer Rädelsführer bei Neonazi-Überfall: Bundesregierung mit in der Haftung?

jW sprach mit dem Kölner Rechtsanwalt Detlef Hartmann

Interview: Jana Frielinghaus
* Rechtsanwalt Detlef Hartmann vertritt eines der Opfer des Überfalls von 13 Neonazis auf eine Gruppe von Antifaschisten auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Kemna bei Wuppertal am 9. Juli 2000 in einem Schadensersatzprozeß gegen die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen F: Am Mittwoch wurde vor dem Landgericht Wuppertal das Verfahren gegen die Bundesrepublik wegen der Beteiligung von V-Leuten des Verfassungsschutzes (VS) an einem Überfall auf Antifas...

Artikel-Länge: 2608 Zeichen

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