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23.02.2018
Grundrechtsurteil

Kontext berücksichtigt

Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit: In der DDR verurteilter Bombenleger darf »Bandit« genannt werden

Von Robert Allertz
Die Mühlen der Justiz, wer weiß das nicht, mahlen langsam. Der Grundsatz gilt unverändert auch für Atheisten, dass man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ruhe. Will heißen: Das Ende ist ungewiss. Und manchmal überraschend. Wolfgang Schmidt – er könnte auch Müller, Meier oder Schulze heißen, denn atypisch ist sein Fall keineswegs, weshalb man ihn exemplarisch nennen muss – wurde im Jahr 2012 von Hubertus Knabe, dem Direktor der Gedenkstätte in der ehemalige...

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