28.10.2002
Ansichtssache Zweitwohnung
Die Akte B.B. (Teil 1): Boris Becker entgeht dem »Wohnzimmer« mit Fenster zum Gefängnishof
Von Sirko Salka
Vergangenen Donnerstag, 10.20 Uhr. Richterin Huberta Knöringer verurteilt Boris Becker vor der vierten Strafkammer des Landgerichts I München wegen Steuerhinterziehung zu einer »Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 500 Tagessätzen à 600 Euro. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.« Außerdem wird »ihm auferlegt, eine Geldbuße von 200000 Euro an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen.« Die Kosten des Verfahrens ...
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