13.02.2018
Paragraph 129b
Repressionsinstrument Paragraph 129 b
Hamburg: Tagung zur Verfolgung angeblicher Unterstützer »terroristischer Vereinigungen im Ausland«
Von Kristian Stemmler
Faruk Ereren muss tief durchatmen, als er über die Erfahrungen aus seiner Zeit in einem deutschen Knast spricht. »Irgendwann glaubst du, dass die Wand sich bewegt. Da wird man wahnsinnig!« Mehr als sieben Jahre saß er in Isolationshaft, weil ein dubioser Zeuge behauptet hatte, Ereren habe 1993 einen Anschlag in Istanbul angeordnet. Im Frühjahr 2015 kassierte der Bundesgerichtshof das Verfahren. »Ich hab’ für nichts im Gefängnis gesessen«, sagt Ereren heute. Sein Ber...
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