26.10.2002
Mordsgeschäft
Haftentschädigung für einen Helden der westlichen Welt
Von Peter Rau
Am Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einem gewissen Günter Jablonski eine Haftentschädigung von 37120 Euro zugesprochen. Wieder was gelernt nach der Zwangsankunft im Rechtsstaat BRD: Wer im Unrechtsstaat DDR wegen Mordes verurteilt wurde, ist eigentlich gar kein richtiger Mörder, auch wenn er ein Menschenleben auf dem Gewissen hat. Zumindest hat er Anspruch auf eine ordentliche Haftentschädigung. Zwar sieht auch bundesdeutsches Recht für Tötungs...
Artikel-Länge: 2047 Zeichen


