03.02.2018
Aus Leserbriefen an die Redaktion
Im schlimmsten Fall tot Zu jW vom 15. Januar: »Widerstand gegen Willkür« (…) Hinzuzufügen wäre nur noch, dass »Widerspruch« bei Sanktionen keine aufschiebende Wirkung hat, d. h. läuft eine Sanktion, so läuft sie bis zum finalen Gerichtsurteil – das kann schon mal drei Jahre dauern; bei einer Vollsanktion bedeutet das Angst, Hunger und Obdachlosigkeit, im schlimmsten Fall den Tod. (…) Kein Schwerverbrecher (…) dürfte so bestraft werden wie Hunderttausende von Arbeits...
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