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26.01.2018
Hartz IV

Bedürftige abgewimmelt

Berliner Jobcenter empfahl EU-Ausländern, ihren Verzicht auf Sozialleistungen zu erklären. Betroffene erhalten oft erst vor Gericht recht

Von Susan Bonath
Wer Hartz IV bezieht, darf so gut wie kein Vermögen mehr haben, wird überwacht und muss sich an strenge Auflagen halten. Bürgern aus dem EU-Ausland steht in den ersten fünf Jahren gar keine Leistung zu – sofern sie nicht lange genug einen Job hatten. Ein Gesetz der früheren Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), seit Ende 2016 in Kraft, will es so. Schon 2015 hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass Betroffenen spätestens nach einem sechsmonatigen Aufenthalt ...

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